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Meinungsfreiheit ade in Deutschland? Stefan Niehoff postete auf Facebook ein satirisches Bild . Dieses zeigte, angelehnt an die Werbung des Haarpflegemittelherstellers “Schwarzkopf” ein Konterfei unseres ehemaligen Wirtschaftsministers Habeck , jedoch nicht mit dem im Original vorhandenen Text “Schwarzkopf professional”, sondern “Schwachkopf professional”. Robert Habeck zeigte daher Herrn Niehoff wegen Beleidigung an, anhand eines neu in der Justiz eingeführten Paragraphen 188, der oft auch als “Majestätsbeleidigung” bezeichnet wird. Daraufhin wurde bei Herrn Niehoff eine unangekündigte Hausdurchsuchung durch die Polizei in aller Hergottsfrühe durchgeführt und dabei die elektronischen Geräte mit genommen. Herr Niehoff suchte daher anwaltlichen Rat und wurde quasi “über Nacht” zu einer bekannten Persönlichkeit. Allerdings fand die Polizei auf seinem Computer auch mehrere Bilder aus der Coronazeit. Unter anderem ein Bild auf dem mehrere Pfarrer zu sehen waren, die unter einer Fahne des Naziregimes standen mit dem Untertitel: “Das hatten wir alles schon mal”. Daher wurde Herr Niehoff gleich noch wegen Volksverhetzung und Verherrlichung des Nationalsozialismus von der Polizei angezeigt und bekam einen Strafbefehl. Sein Prozess fand am 18. Juni 2025 am Amtsgericht Hassfurt statt. Auch Stadträtin Heidi Lau fuhr zu dem Termin, da sie ebenfalls wegen Volksverhetzung angeklagt wurde, weil sie einen satirischen Text über kriminelle Moslems, auch Islamisten genant, auf Facebook teilte und für das im Text vorkoimmende, allerdings im Deutschen nicht existierende Wort “Primatenkultur” , was , laut Justiz, die schlimmste Beleidgung forever darstellt, ebenfalls schwer bestraft wurde. Der Prozess dauerte mehrere Stunden, wobei das “Schwachkopf” Bild keine Rolle mehr spielte. Der Richter und der Staatsanwalt versteiften sich auf den Straftatbestand “Volksverhetzung” und “Verherrlichung des Nationalsozialimus” obwohl es eindeutig war, dass das gepostete Bild mit den Pfarrern nur dazu diente, die weit überzogenen Maßnahmen während der Coronapandemie zu kritisieren. Da Herr Niehoff keinen Freispruch erhielt, ist er in Berufung gegangen und der nächste Prozess findet dann am Landgericht in Bamberg statt. Frau Lau hatte schon ihren Termin am Landgericht und der anwesende Richter war entsetzt über das in seinen Augen unverhältnissmässig hohe Strafmaß. Er schlug zu Beginn der Verhandlung gleich vor, dass er das Strafmaß reduzieren würde, damit Frau Lau nicht vorbestraft sei und die Gerichtskosten deutlich reduzieren würde. Im Gegenzug wollte er von Frau Lau die Zusage, dass sie nicht weiter in Berufung geht und den Prozess damit beendet. Frau Lau stimmte zähneknirschend zu, da sie als Biologielehrerin im Begriff “Primat” in erster Linie den Menschen sieht und keine Affen, wie es die Richter und Staatsanwälte meinen. Sei zahlte die 5700 € Strafe. Seltsamerweise gibt es in der Justiz immer den Begriff der “Notationen”. Das bedeutet, wenn ein Wort mehrere Bedeutungen hat, muss der Richter die Bedeutung annehmen, die für den Angeklagten spricht. Das war hier nicht der Fall! AlDaher: Keine Meinungsfreiheit mehr in Deutschland. Wir sind nun gespannt wie es bei Herrn Niehoff weiter geht.