ein neues Bürokratiemonster? Statt Abschaffung der Bürokratie verursacht die EU neue!

16.12.2025
neues Bürokratiemonster der EU: Transparenzverordnung (TTPW-VO)

Die EU hat eine neue Verordnung herausgebracht, die für alle Wahlen und für alle Parteien die sich an den Wahlen beteiligen gilt: die Transparenzverordnung (TTPW- VO).

Alle Teilnehmer einer Wahl , egal ob Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl,  müssen daher ihre Wahlmaterialien, z.B. Plakate, Flyer, Anzeigen als “politische Werbung” kennzeichnen. 

TRANSPARENZHINWEIS GEMÄSS VERODRDNUNG EU 2024/900 

zur Kommunalwahl in Bayern am 08. März 2026

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting  als politische Werbung (TTPW-VO).

  1. Der Sponsor:  FREIE WÄHLER Fürth e.V. 

                fw-fuerth@gmx.de, Albert-Einstein-Str. 15, 90766 Fürth

  1. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert: 

FREIE WÄHLER Bayern, Giesinger Bahnhofplatz 8, 81539 München

 

  1. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:  FREIE WÄHLER Fürth

fw-fuerth@gmx.de, Albert-Einstein-Str. 15, 90766 Fürth

4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet

werden soll:        01.12.2025 bis 07.03.2026

5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter

politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:

ca. 500 € pro ¼ Seite pro Anzeige, ca. 1200 € pro ganze Seite pro Anzeige

6.  Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben

Druckkosten der Werbematerialien: ca. 6000 €

Verteilkosten Deutsche Post : ca. 10500 €

Anzeigenkosten gemäß Umfang der geplanten Anzeigen.

7. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die

Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben: 

Spenden von privat, nur aus der EU 

8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts

anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die

politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten

haben:  Rechnungen der Druckerei , der Deutschen Post, und der Anzeigenblätter (Marktspiegel, INFÜ)

 

9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit: 

         Kommunalwahl in Bayern am 08. März 2026

10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl im Zusammenhang mit der politischen Anzeige finden Sie unter www.fw-fuerth.de

11. Weitere Informationen finden Sie im europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen

12. Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden? Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer

politscher Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900]

bitte direkt an fw-fürth@gmx.de

13. Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer

früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU)

2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.

14. Die FREIEN WÄHLER Fürth verwenden keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren auf der Grundlage der Verarbeitung Personen bezogener Daten.