Aktuelles
Die EU hat eine neue Verordnung herausgebracht, die für alle Wahlen und für alle Parteien die sich an den Wahlen beteiligen gilt: die Transparenzverordnung (TTPW- VO).
Alle Teilnehmer einer Wahl , egal ob Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl, müssen daher ihre Wahlmaterialien, z.B. Plakate, Flyer, Anzeigen als “politische Werbung” kennzeichnen.
TRANSPARENZHINWEIS GEMÄSS VERODRDNUNG EU 2024/900
zur Kommunalwahl in Bayern am 08. März 2026
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting als politische Werbung (TTPW-VO).
- Der Sponsor: FREIE WÄHLER Fürth e.V.
fw-fuerth@gmx.de, Albert-Einstein-Str. 15, 90766 Fürth
- Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
FREIE WÄHLER Bayern, Giesinger Bahnhofplatz 8, 81539 München
- Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert: FREIE WÄHLER Fürth
fw-fuerth@gmx.de, Albert-Einstein-Str. 15, 90766 Fürth
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet
werden soll: 01.12.2025 bis 07.03.2026
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter
politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:
ca. 500 € pro ¼ Seite pro Anzeige, ca. 1200 € pro ganze Seite pro Anzeige
6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:
Druckkosten der Werbematerialien: ca. 6000 €
Verteilkosten Deutsche Post : ca. 10500 €
Anzeigenkosten gemäß Umfang der geplanten Anzeigen.
7. Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die
Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:
Spenden von privat, nur aus der EU
8. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts
anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die
politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten
haben: Rechnungen der Druckerei , der Deutschen Post, und der Anzeigenblätter (Marktspiegel, INFÜ)
9. Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl in Bayern am 08. März 2026
10. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an der Wahl im Zusammenhang mit der politischen Anzeige finden Sie unter www.fw-fuerth.de
11. Weitere Informationen finden Sie im europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen
12. Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden
Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden? Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer
politscher Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900]
bitte direkt an fw-fürth@gmx.de
13. Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer
früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU)
2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.
14. Die FREIEN WÄHLER Fürth verwenden keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren auf der Grundlage der Verarbeitung Personen bezogener Daten.